Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis Pflicht für alle Wohngebäude in Deutschland

Ob Sie vermieten, verpachten oder verkaufen, Sie müssen Interessenten einen Energieausweis vorlegen können. Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes und schlägt Modernisierungsmaßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs vor. Es gibt ihn in zwei Varianten:

  • Der Bedarfsausweis
    enthält Angaben zum Energieverbrauch eines Gebäudes, die auf einer Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage basieren.
  • Der Verbrauchsausweis
    bezieht sich auf den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren und ist von den individuellen Gewohnheiten der Nutzer abhängig.

In welchen Fällen der Energieausweis Pflicht ist

  • Neubauten
    unterliegen der Energieausweispflicht. Der Bauherr ist verpflichtet, dem Eigentümer nach Fertigstellung einen Bedarfsausweis vorzulegen.
  • Bestandsbauten
    die vermietet, verpachtet oder verkauft werden sollen benötigen ebenfalls einen Energieausweis. Lediglich bei bestehenden Vertragsverhältnissen (vor dem 01.01.09) oder wenn ein Gebäude ausschließlich vom Inhaber genutzt wird, ist ein Energieausweis nicht erforderlich.

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