Unsere Angebote zum Thema Energie
Nicht erst mit der fortschreitenden globalen Erwärmung hat sich das Thema „Energie" in Politik und Gesellschaft etabliert, vorausschauende Menschen machen sich schon seit vielen Jahren Gedanken um eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung. Wahrscheinlich bedurfte es aber der Politik und dem Einsatz von Fördermitteln, um Mitbürger zum Einsparen von Energiekosten anzuhalten, also weniger Energie zu verbrauchen und diese effizient zu nutzen.
Ein gewaltiges Potenzial für Einsparungen bietet natürlich die Gebäudetechnik. Doch gerade die in diesem Bereich erlassenen Vorschriften, Richtlinien und Gesetze machen es erforderlich, dass sich Bauherren und Immobilieneigner an professionelle Energieberater wenden.
Deutschland hat eine Vorreiterrolle im internationalen Klimaschutz
So umfasst ein Programm der Bundesregierung im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen:
- Erneuerbare Energien
besitzen ein immenses Potenzial zum Einsparen fossiler Brennstoffe und damit zum Klimaschutz. Von derzeit 7% auf 14% im Jahr 2020 soll der Anteil erneuerbarer Energien im Wärmebereich gesteigert werden. Das Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz des BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) regelt den Einsatz erneuerbarer Energien bei Neubauten bzw. deren Kompensierung durch Maßnahmen zur Effizienzsteuerung. Darüber hinaus werden durch das Marktanreizprogramm (MAP) bei Neubauten auch innovative Technologien gefördert, jedoch bietet das MAP in erster Linie Fördermöglichkeiten für Bestandsbauten. - Im Gebäudebereich
werden die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Rahmen des wirtschaftlich vertretbarem erhöht, maßgeblich sind hier das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie das Bundesministerium für Verkehr-, Bau und Stadtentwicklung. Das Anforderungsniveau soll ab 2012 um 30% verschärft werden. - Das CO² - Gebäudesanierungsprogramm
des BMVBS wird kontinuierlich weiterentwickelt. Das Energieeinsparpotenzial in Städten soll besser ausgeschöpft werden, hierzu sollen bis zu 200 Millionen Euro zur Zinsverbilligung bei Darlehen für Kommunen eingesetzt werden. - Im Bereich Stromversorgung
soll die Kraft-Wärme-Koppelung weiter ausgebaut und der Anteil von derzeit ca. 12% auf 25% im Jahr 2020 erhöht werden. Der Anteil erneuerbarer Energien soll bei der Stromversorgung bis 2020 auf 25 - 30% ansteigen. - Die Regelungen zur Biogaseinspeisung
in das Erdgasnetz soll konkretisiert werden, um die Einspeisung zu erleichtern und einen wirtschaftlichen Anreiz zu schaffen.
Als Fachleute für Energieberatung bieten wir Ihnen ein weitgefächertes Serviceangebot
- Bau- und Anlagenerfassung
Unter Berücksichtigung der Planungsunterlagen erfassen wir in einem Ortstermin alle wesentlichen wie auch die, auf den ersten Blick, unwesentlichen Aspekte des Projekts. - Energetische Beratung
Nach dieser Bestandsaufnahme begehen wir das komplette Objekt mit Ihnen und erklären Ihnen mögliche Sanierungskonzepte, gleichzeitig klären wir Sie über in Frage kommende Fördermittel auf. - Technische Bestandsbewertung
Neben der energetischen Beratung ist die Beurteilung der technischen Anlagen ein wichtiger Bestandteil unseres Angebots. - Vorschläge zur Modernisierung
Als Auftraggeber erhalten Sie umfassende und individuelle Vorschläge zu möglichen Modernisierungsmaßnahmen. - Normierte Berechnung des Bestands
Aus der Bau- und Anlagenerfassung und der energetischen Beratung entsteht, nach den Berechnungsregeln und Normen der EnEV, eine normierte Berechnung. - Berechnung von Varianten
Optional errechnen wir für Sie mögliche Alternativen, beispielsweise ob eine Modernisierung oder ein Neubau kostengünstiger ist. - Verbrauchserfassung und Verbrauchsbewertung
Verbrauchsauswertungen sind wesentlich für eine effektive Beratung und berücksichtigen beispielsweise jährliche Klimaschwankungen
Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis Pflicht für alle Wohngebäude in Deutschland
Ob Sie vermieten, verpachten oder verkaufen, Sie müssen Interessenten einen Energieausweis vorlegen können. Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes und schlägt Modernisierungsmaßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs vor. Es gibt ihn in zwei Varianten:
- Der Bedarfsausweis
enthält Angaben zum Energieverbrauch eines Gebäudes, die auf einer Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage basieren. - Der Verbrauchsausweis
bezieht sich auf den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren und ist von den individuellen Gewohnheiten der Nutzer abhängig.
In welchen Fällen der Energieausweis Pflicht ist
- Neubauten
unterliegen der Energieausweispflicht. Der Bauherr ist verpflichtet, dem Eigentümer nach Fertigstellung einen Bedarfsausweis vorzulegen. - Bestandsbauten
die vermietet, verpachtet oder verkauft werden sollen benötigen ebenfalls einen Energieausweis. Lediglich bei bestehenden Vertragsverhältnissen (vor dem 01.01.09) oder wenn ein Gebäude ausschließlich vom Inhaber genutzt wird, ist ein Energieausweis nicht erforderlich.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung und lassen Sie sich unverbindlich beraten, Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.